Lehrgang
Aufsichtsperson nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz 2020
Ziel
Das Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 bringt wichtige Neuigkeiten und Änderungen mit sich, vor allem für die Wiener Veranstaltungsbranche.
In diesem Lehrgang erhalten Sie in einzelnen Modulen erforderliche Informationen, um als Aufsichtsperson nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 auftreten zu können. Bringen Sie sich auf den aktuellen Stand, welche Rechte und Pflichten Sie als Aufsichtsperson haben und wie Sie diese umsetzen können.
Ihre Vorteile
- Kenntnis über das neue Wiener Veranstaltungsgesetz
- Qualifikation als Aufsichtsperson nach §26 des neuen Wr. VG 2020
- persönliches Teilnahmezertifikat nach absolviertem Lehrgang
Nächster Termin
2,5 Tage in Wien
Termin auf Anfrage
Zielgruppe
- Veranstalter*innen
- Eventmanager*innen und Gewerbetreibende mit dem Gewerbe “Organisation von Veranstaltungen”
- Vertreter*innen von Blaulichtorganisationen
Lehrgangsinhalte
Modul 1 - Rechtliche Aspekte
Rechtliche Grundlagen des neuen Wiener Veranstaltungsgesetzes 2020.
Modul 2 - Veranstaltungsstätte
Eignung einer Veranstaltungsstätte und Bestimmungen für Veranstaltungen. Technische Vorgaben aus dem Gesetz.
Das Wr. VG 2020 verweist auf den Stand der Technik, nähere Details fehlen jedoch. Erläuterung, was “Stand der Technik” ist auf Basis der Veranstaltungsstätten-Richtline November 2020.
Erläuterung der OIB sowie der EN 13200 und anderer Normen
Modul 3 - Pflichten der Aufsichtsperson
gemäß § 26 Wr. VG 2020
Modul 4 - Erste Hilfe bei Veranstaltungen
gemäß § 30 Wr. VG 2020
Modul 5 - Sicherheitskonzepte
gemäß § 31 Wr. VG 2020
Modul 6 - Abfall und Mehrwegprodukte
gemäß § 32 Wr. VG 2020
Vortragende
Aufsichtsperson nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz
750,00 €
Die Lehrgangsgebühr inkludiert neben den vermittelten Inhalten (24 Lehreinheiten) auch die entsprechenden Unterlagen sowie die Verpflegung (2x Mittagessen, Snacks, Getränke) vor Ort.
Preis exkl. 20% USt.
Kontakt
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Teilnehmer:innen nehmen am Lehrgang teil?
Mindestens 10 Personen
Maximal 18 Personen
Bei zu geringer oder zu großer Auslastung wird ein alternativer Kurs vorgeschlagen.
Bei Nichtzustandekommen eines Lehrganges wird die Kursgebühr zur Gänze rückerstattet. Siehe dazu auch unsere AGB hier.
Wie bekomme ich die Lehrgangsunterlagen zur Verfügung gestellt?
Sie erhalten alle Lehrgangsunterlagen im Nachgang elektronisch.
Gibt es eine Teilnahmebestätigung?
Ja, die gibt es. Teilnahmebestätigungen für Lehrgänge werden am letzten Seminartag vor Ort ausgegeben.
Was passiert, wenn ich nicht teilnehmen kann (Krankheit, etc.)?
Mit Ihrer Anmeldung nehmen Sie die AGB der event-akademie zur Kenntnis.
Wie sind die Zahlungsmodalitäten?
event-akademie ist eine Marke der
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Wr. Neustädter Straße 20, 2542 Kottingbrunn
Tel: +43 664 232 6042
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FN 371276w
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